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Begleitetes Fahren BF17

Mit dem Begleiteten Fahren ab 17, kurz BF17, kannst du bereits mit 17 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B erwerben und anschließend selbst fahren.

Bis zu deinem 18. Geburtstag darfst du jedoch nur gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson unterwegs sein. Diese sitzt während der Fahrt neben dir und unterstützt dich dabei, weitere Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln.

BF17 ist damit ein besonders guter Einstieg in die Fahrpraxis: Du entwickelst früh mehr Sicherheit, Routine und Selbstständigkeit, bist aber in dieser wichtigen Lernphase noch nicht allein unterwegs.

So funktioniert BF17

Du absolvierst die reguläre Ausbildung für die Fahrerlaubnisklasse B und legst anschließend die theoretische und praktische Prüfung ab.

Nach bestandener Prüfung erhältst du zunächst keinen Kartenführerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung. Mit dieser darfst du bis zu deinem 18. Geburtstag in Deutschland fahren – allerdings nur in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson.

Ab deinem 18. Geburtstag darfst du dann auch ohne Begleitung fahren.

Voraussetzungen für die Begleitperson

Eine Begleitperson muss bestimmte Anforderungen erfüllen:

  • mindestens 30 Jahre alt sein,
  • seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnisklasse B besitzen,
  • bei der Antragstellung höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.

Alle Begleitpersonen müssen im Antrag angegeben und offiziell eingetragen werden.

Antragstellung bei der Behörde

Damit du am BF17 teilnehmen kannst, muss der Antrag vollständig bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden.

In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:

  • vollständig ausgefüllter Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis,
  • Zusatzantrag für das Begleitete Fahren ab 17,
  • Angaben zu allen Begleitpersonen,
  • Kopien der Führerscheine der Begleitpersonen,
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten,
  • biometrisches Passfoto,
  • Sehtestbescheinigung,
  • Erste-Hilfe-Nachweis,
  • Überweisungs- oder Zahlungsbeleg.

Bitte beachten

Die Behörde kann deinen Antrag erst bearbeiten, wenn alle Angaben vollständig sind und sämtliche erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Fehlende Dokumente oder unvollständige Angaben können zu deutlichen Verzögerungen führen. Im ungünstigsten Fall wird der Antrag zunächst nicht weiterbearbeitet.

Kurz zusammengefasst

BF17 bedeutet: früher mit dem Fahren beginnen, mehr Erfahrung sammeln und dabei sicher begleitet werden.

Du hast Fragen oder benötigst Unterstützung bei der Antragstellung? Dann melde dich im Büro der Fahrschule Runnersdrive. Wir prüfen die Unterlagen gemeinsam mit dir und helfen dir dabei, alles vollständig vorzubereiten.