Begleitetes Fahren BF17

BF17 – Begleitetes Fahren ab 17

Beim BF17 – dem begleiteten Fahren ab 17 – kannst du bereits mit 17 Jahren deinen Führerschein der Klasse B machen und anschließend direkt fahren. Allerdings darfst du bis zu deinem 18. Geburtstag nur mit einer eingetragenen Begleitperson an deiner Seite unterwegs sein.

Das Ganze ist ein idealer Einstieg in die Fahrpraxis: Du sammelst früh wertvolle Erfahrungen, entwickelst mehr Routine und bist trotzdem nicht allein unterwegs.

Wie funktioniert BF17?

Voraussetzungen für die Begleitperson

Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem:

Antragstellung bei der Behörde

Damit du am begleiteten Fahren ab 17 teilnehmen kannst, muss der Antrag vollständig bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden.

Zu den erforderlichen Unterlagen gehören unter anderem:

Wichtig

Nur vollständig ausgefüllte Anträge mit allen erforderlichen Unterlagen können von der Behörde angenommen und bearbeitet werden.

Fehlen Angaben oder Dokumente, kann sich die Bearbeitung deutlich verzögern. Unter Umständen wird der Antrag zunächst nicht weiterbearbeitet.

Kurz gesagt

BF17 bedeutet: früh mit dem Fahren beginnen, wertvolle Erfahrungen sammeln und dabei sicher begleitet werden – der perfekte Einstieg in deine mobile Freiheit.

Hast du Fragen oder benötigst du Unterstützung bei der Antragstellung? Dann melde dich einfach im Büro der Fahrschule Runnersdrive. Wir gehen die Unterlagen gemeinsam mit dir durch und helfen dir dabei, alles vollständig vorzubereiten.

Führerschein mit 17 – PDF

Zusatzantrag Begleitetes Fahren – PDF


Revision #1
Created 2026-06-17 10:23:42 UTC by Admin
Updated 2026-06-17 10:24:19 UTC by Admin