Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Du besitzt einen ausländischen Führerschein und möchtest diesen in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben lassen?
Keine Sorge: Die Umschreibung erfolgt in mehreren klaren Schritten. Nach deiner Anmeldung bei einer Fahrschule kannst du den Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.
1. Zuständige Behörde auswählen
Zuerst musst du klären, welche Behörde für deinen Wohnort zuständig ist.
Wohnst du im Stadtgebiet Bamberg, buchst du deinen Termin bei der Stadt Bamberg. Wohnst du im Landkreis Bamberg, ist das Landratsamt Bamberg zuständig.
Bitte wähle die richtige Behörde aus:
Termin bei der Führerscheinstelle machen:
Online Termin bei der Stadt oder dem Landratsamt Bamberg buchen: (BITTE RICHTIG AUSWÄHLEN)
👉 TERMINBEANTRAGEN STADT BAMBERG
👉 TERMINBEANTRAGEN LANDRATSAMT BAMBERG
2. Antrag auf Umschreibung stellen
Zum vereinbarten Termin musst du die erforderlichen Unterlagen mitbringen.
Dazu gehören in der Regel:
- dein ausländischer Führerschein,
- gegebenenfalls eine beglaubigte Übersetzung,
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- ein aktuelles biometrisches Passfoto,
- eine Sehtestbescheinigung,
- gegebenenfalls ein Erste-Hilfe-Nachweis,
- weitere von der Behörde verlangte Unterlagen.
Welche Nachweise genau erforderlich sind, hängt unter anderem von deinem Herkunftsland und der vorhandenen Fahrerlaubnisklasse ab.
3. Prüfung und Vorbereitung
Ob du eine theoretische Prüfung, eine praktische Prüfung oder beide Prüfungen ablegen musst, richtet sich nach dem Land, in dem deine Fahrerlaubnis ausgestellt wurde.
Auch wenn keine gesetzliche Mindestanzahl an Fahrstunden vorgeschrieben ist, sind vorbereitende Fahrstunden häufig sinnvoll. Dabei lernst du die deutschen Verkehrsregeln, typische Prüfungssituationen und die Anforderungen der praktischen Fahrerlaubnisprüfung kennen.
Wie viele Fahrstunden du benötigst, hängt von deiner bisherigen Fahrerfahrung und deinem persönlichen Ausbildungsstand ab.
4. Staatenliste beachten
In der sogenannten Staatenliste ist aufgeführt, für welche Länder besondere Regelungen gelten und ob Prüfungen ganz oder teilweise entfallen können.
Weitere Informationen findest du hier: