Begleitetes Fahren BF17
BF17 – Begleitetes Fahren ab 17
Beim BF17 –Mit dem begleitetenBegleiteten Fahren ab 17, –kurz BF17, kannst du bereits mit 17 Jahren deinendie FührerscheinFahrerlaubnis der Klasse B machenerwerben und anschließend direktselbst fahren.
Bis zu deinem 18. Geburtstag darfst du jedoch nur gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson an deiner Seite unterwegs sein. Diese sitzt während der Fahrt neben dir und unterstützt dich dabei, weitere Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln.
Das GanzeBF17 ist damit ein idealerbesonders guter Einstieg in die Fahrpraxis: Du sammelstentwickelst früh wertvollemehr Erfahrungen, entwickelst mehrSicherheit, Routine und Selbstständigkeit, bist trotzdemaber in dieser wichtigen Lernphase noch nicht allein unterwegs.
WieSo funktioniert BF17?BF17
Du absolvierst die reguläre Ausbildung für die Fahrerlaubnisklasse
B.B Duundbestehstlegst anschließend die theoretische und praktischePrüfung.Prüfung Anschließendab.Nach bestandener Prüfung erhältst du zunächst keinen Kartenführerschein, sondern eine
PrüfungsbescheinigungPrüfungsbescheinigung.anstelleMitdesdieserKartenführerscheins.darfst Bisdu bis zu deinem 18. Geburtstag in Deutschland fahren – allerdings nur in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson.Ab deinem 18. Geburtstag darfst du
nurdanngemeinsamauchmitohneeiner eingetragenen BegleitpersonBegleitung fahren.
Voraussetzungen für die Begleitperson
DieEine Begleitperson muss bestimmte VoraussetzungenAnforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem:erfüllen:
ein Mindestalter vonmindestens 30JahrenJahre alt sein,- seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen
im Besitz derdie Fahrerlaubnisklasse B besitzen, zum Zeitpunktbei der Antragstellung höchstenseineinen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.
Alle Begleitpersonen müssen im Antrag angegeben und offiziell eingetragen werden.
Antragstellung bei der Behörde
Damit du am begleiteten Fahren ab 17BF17 teilnehmen kannst, muss der Antrag vollständig bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden.
ZuIn dender erforderlichenRegel werden folgende Unterlagen gehören unter anderem:benötigt:
- vollständig ausgefüllter Antrag auf Erteilung der
Fahrerlaubnis für BF17Fahrerlaubnis, - Zusatzantrag für das
begleiteteBegleitete Fahren ab 17, - Angaben zu allen Begleitpersonen,
- Kopien der Führerscheine der
BegleitpersonenBegleitpersonen, - Zustimmung der
Erziehungsberechtigten vollständige Angaben zu den BegleitpersonenErziehungsberechtigten,- biometrisches
PassfotoPassfoto, SehtestSehtestbescheinigung,- Erste-Hilfe-
NachweisNachweis, ÜberweisungsbelegÜberweisungs- oder Zahlungsbeleg.
WichtigBitte beachten
NurDie Behörde kann deinen Antrag erst bearbeiten, wenn alle Angaben vollständig ausgefülltesind Anträgeund mit allensämtliche erforderlichen Unterlagen können von der Behörde angenommen und bearbeitet werden.vorliegen.
FehlenFehlende Dokumente oder unvollständige Angaben oderkönnen Dokumente,zu kanndeutlichen sichVerzögerungen dieführen. BearbeitungIm deutlichungünstigsten verzögern. Unter UmständenFall wird der Antrag zunächst nicht weiterbearbeitet.
Kurz gesagtzusammengefasst
BF17 bedeutet: frühfrüher mit dem Fahren beginnen, wertvollemehr ErfahrungenErfahrung sammeln und dabei sicher begleitet werden – der perfekte Einstieg in deine mobile Freiheit.werden.
HastDu duhast Fragen oder benötigst du Unterstützung bei der Antragstellung? Dann melde dich einfach im Büro der Fahrschule Runnersdrive. Wir gehenprüfen die Unterlagen gemeinsam mit dir durch und helfen dir dabei, alles vollständig vorzubereiten.
Führerschein mit 17 – PDF
Zusatzantrag Begleitetes Fahren – PDF