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Begleitetes Fahren BF17

BF17 – Begleitetes Fahren ab 17

Beim BF17 –Mit dem begleitetenBegleiteten Fahren ab 17, kurz BF17, kannst du bereits mit 17 Jahren deinendie FührerscheinFahrerlaubnis der Klasse B machenerwerben und anschließend direktselbst fahren.

Allerdings darfst du bis

Bis zu deinem 18. Geburtstag darfst du jedoch nur gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson an deiner Seite unterwegs sein. Diese sitzt während der Fahrt neben dir und unterstützt dich dabei, weitere Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln.

Das GanzeBF17 ist damit ein idealerbesonders guter Einstieg in die Fahrpraxis: Du sammelstentwickelst früh wertvollemehr Erfahrungen, entwickelst mehrSicherheit, Routine und Selbstständigkeit, bist trotzdemaber in dieser wichtigen Lernphase noch nicht allein unterwegs.

WieSo funktioniert BF17?BF17

  • Du absolvierst die reguläre Ausbildung für die Fahrerlaubnisklasse B.

  • B
  • Duund bestehstlegst anschließend die theoretische und praktische Prüfung.
  • Prüfung
  • Anschließendab.

    Nach bestandener Prüfung erhältst du zunächst keinen Kartenführerschein, sondern eine PrüfungsbescheinigungPrüfungsbescheinigung. anstelleMit desdieser Kartenführerscheins.

  • darfst
  • Bisdu bis zu deinem 18. Geburtstag in Deutschland fahren – allerdings nur in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson.

    Ab deinem 18. Geburtstag darfst du nurdann gemeinsamauch mitohne einer eingetragenen BegleitpersonBegleitung fahren.

Voraussetzungen für die Begleitperson

DieEine Begleitperson muss bestimmte VoraussetzungenAnforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem:erfüllen:

  • ein Mindestalter vonmindestens 30 JahrenJahre alt sein,
  • seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz derdie Fahrerlaubnisklasse B besitzen,
  • zum Zeitpunktbei der Antragstellung höchstens eineinen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.

Alle Begleitpersonen müssen im Antrag angegeben und offiziell eingetragen werden.

Antragstellung bei der Behörde

Damit du am begleiteten Fahren ab 17BF17 teilnehmen kannst, muss der Antrag vollständig bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden.

ZuIn dender erforderlichenRegel werden folgende Unterlagen gehören unter anderem:benötigt:

  • vollständig ausgefüllter Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis für BF17Fahrerlaubnis,
  • Zusatzantrag für das begleiteteBegleitete Fahren ab 17,
  • Angaben zu allen Begleitpersonen,
  • Kopien der Führerscheine der BegleitpersonenBegleitpersonen,
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten
  • vollständige Angaben zu den BegleitpersonenErziehungsberechtigten,
  • biometrisches PassfotoPassfoto,
  • SehtestSehtestbescheinigung,
  • Erste-Hilfe-NachweisNachweis,
  • ÜberweisungsbelegÜberweisungs- oder Zahlungsbeleg.

WichtigBitte beachten

NurDie Behörde kann deinen Antrag erst bearbeiten, wenn alle Angaben vollständig ausgefülltesind Anträgeund mit allensämtliche erforderlichen Unterlagen können von der Behörde angenommen und bearbeitet werden.vorliegen.

FehlenFehlende Dokumente oder unvollständige Angaben oderkönnen Dokumente,zu kanndeutlichen sichVerzögerungen dieführen. BearbeitungIm deutlichungünstigsten verzögern. Unter UmständenFall wird der Antrag zunächst nicht weiterbearbeitet.

Kurz gesagtzusammengefasst

BF17 bedeutet: frühfrüher mit dem Fahren beginnen, wertvollemehr ErfahrungenErfahrung sammeln und dabei sicher begleitet werden – der perfekte Einstieg in deine mobile Freiheit.werden.

HastDu duhast Fragen oder benötigst du Unterstützung bei der Antragstellung? Dann melde dich einfach im Büro der Fahrschule Runnersdrive. Wir gehenprüfen die Unterlagen gemeinsam mit dir durch und helfen dir dabei, alles vollständig vorzubereiten.

Führerschein mit 17 – PDF

Zusatzantrag Begleitetes Fahren – PDF