Antragstellung bei der Behörde

Mit unserem Behördenservice übernehmen wir auf Wunsch sämtliche Schritte rund um deinen Fahrerlaubnisantrag. Von der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen über die Antragsprüfung bis hin zur Einreichung bei der zuständigen Behörde begleiten wir den gesamten Prozess.

Gerade die Antragstellung stellt viele Fahrschülerinnen und Fahrschüler vor Herausforderungen. Fehlende Dokumente, unklare Anforderungen oder formale Fehler können zu Verzögerungen führen. Unser Ziel ist es, diesen Aufwand für dich zu reduzieren und den Weg zum Führerschein so einfach wie möglich zu gestalten.

Du kümmerst dich ums Fahren – wir kümmern uns um die Bürokratie. Schnell, transparent und zuverlässig. Die Fahrschule Runnersdrive begleitet dich nicht nur auf der Straße, sondern auch bei allen wichtigen Behördenschritten. 🚗💛

Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

Antragstellung bei der Behörde – Ersterteilung der Fahrerlaubnis

Was bedeutet „Ersterteilung“?

Von einer Ersterteilung der Fahrerlaubnis spricht man, wenn du zum ersten Mal einen Führerschein beantragst.

Das betrifft alle Fahrschülerinnen und Fahrschüler, die noch keine Fahrerlaubnis besitzen und ihren ersten Führerschein machen möchten.

Damit du später zur theoretischen und praktischen Prüfung zugelassen werden kannst, muss der Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.

Wichtig für die Antragstellung

Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Behörde abgegeben werden.

Bitte beachte:

Zu den benötigten Unterlagen gehören je nach Fahrerlaubnisklasse zum Beispiel:

Weitere Informationen findest du hier:

Bei Fragen helfen wir dir im Büro der Fahrschule Runnersdrive natürlich gerne weiter. 🚗💛

Begleitetes Fahren BF17

BF17 – Begleitetes Fahren ab 17

Beim BF17 – dem begleiteten Fahren ab 17 – kannst du bereits mit 17 Jahren deinen Führerschein der Klasse B machen und anschließend direkt fahren. Allerdings darfst du bis zu deinem 18. Geburtstag nur mit einer eingetragenen Begleitperson an deiner Seite unterwegs sein.

Das Ganze ist ein idealer Einstieg in die Fahrpraxis: Du sammelst früh wertvolle Erfahrungen, entwickelst mehr Routine und bist trotzdem nicht allein unterwegs.

Wie funktioniert BF17?

Voraussetzungen für die Begleitperson

Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem:

Antragstellung bei der Behörde

Damit du am begleiteten Fahren ab 17 teilnehmen kannst, muss der Antrag vollständig bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden.

Zu den erforderlichen Unterlagen gehören unter anderem:

Wichtig

Nur vollständig ausgefüllte Anträge mit allen erforderlichen Unterlagen können von der Behörde angenommen und bearbeitet werden.

Fehlen Angaben oder Dokumente, kann sich die Bearbeitung deutlich verzögern. Unter Umständen wird der Antrag zunächst nicht weiterbearbeitet.

Kurz gesagt

BF17 bedeutet: früh mit dem Fahren beginnen, wertvolle Erfahrungen sammeln und dabei sicher begleitet werden – der perfekte Einstieg in deine mobile Freiheit.

Hast du Fragen oder benötigst du Unterstützung bei der Antragstellung? Dann melde dich einfach im Büro der Fahrschule Runnersdrive. Wir gehen die Unterlagen gemeinsam mit dir durch und helfen dir dabei, alles vollständig vorzubereiten.

Führerschein mit 17 – PDF

Zusatzantrag Begleitetes Fahren – PDF

Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis

Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis

Du besitzt bereits einen Führerschein und möchtest eine weitere Führerscheinklasse machen?
Dann spricht man von einer Erweiterung der Fahrerlaubnis.

Das bedeutet ganz einfach:
Zu deiner bereits vorhandenen Fahrerlaubnis kommt eine neue Klasse dazu – zum Beispiel von Klasse B auf A, BE.

Damit die Behörde deinen Antrag bearbeiten kann, muss der Antrag vollständig ausgefüllt und mit allen benötigten Unterlagen eingereicht werden.

Dazu gehören je nach Führerscheinklasse unter anderem:

  • Ausweisdokument
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • Sehtest bzw. augenärztliches Gutachten
  • Erste-Hilfe-Nachweis
  • Antragsformular. 
  • Überweisungsbeleg.

Wichtig:
Die Unterlagen müssen vollständig beim Amt abgegeben werden.
Nur komplett ausgefüllte Anträge mit allen erforderlichen Unterlagen werden von der Behörde entgegengenommen und bearbeitet.

Fehlende Unterlagen führen in der Regel zu Verzögerungen oder dazu, dass der Antrag nicht angenommen werden kann.

Bei Fragen helfen wir dir natürlich gerne weiter – sprich uns einfach im Büro der Fahrschule Peppermint an.

PDF ERWEITERUNGSINFOs

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Kein Stress – die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis läuft in klaren Schritten ab 🚗

Nach der Anmeldung bei der Fahrschule deines Vertrauens kann's losgehen. 

1. Termin beim KVR:
Online Termin bei der Stadt oder dem Landratsamt Bamberg buchen: (BITTE RICHTIG AUSWÄHLEN)
👉 TERMINBEANTRAGEN STADT BAMBERG
👉 TERMINBEANTRAGEN LANDRATSAMT BAMBERG

2. Antrag stellen:
Beim Termin: Ausländischer Führerschein und beglaubigte Übersetzung, Ausweis/Pass, biometrisches Foto, Sehtest und ggf. Erste-Hilfe-Nachweis mitbringen.

3. Prüfung / Fahrstunden:
Je nach Herkunftsland sind Theorie- und Praxisprüfung nötig. Viele Fahrschüler nehmen vorher etwa 10 Fahrstunden, um sich an deutsche Regeln zu gewöhnen.

4. Staatenliste:

Staatenliste
zum Internetangebot
Umschreibung ausländischer Führerschein beantragen
der Stadt Bamberg
Stand: 01.06.2022

STAATENLISTE.PDF

 

Änderungsantrag und Fahrschulwechsel

Fahrschulwechsel zur Fahrschule Runnersdrive

Du möchtest die Fahrschule wechseln? Kein Problem – bei der Fahrschule Runnersdrive ist dein Fahrschulwechsel unkompliziert und natürlich kostenfrei möglich.

So läuft der Wechsel ab:

Den Ausbildungsnachweis bekommst du von deiner alten Fahrschule. Dieser Nachweis ist wichtig, damit deine bereits absolvierten Theorie- und Praxisstunden übernommen werden können. 

Gerne sind wir für Dich da. 

FAHRSCHULWECHSELANTRAG.PDF

 

Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis

Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis

Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist notwendig, wenn der Führerschein entzogen wurde und du wieder am Straßenverkehr teilnehmen möchtest.

Das bedeutet:
Die Fahrerlaubnis muss bei der Behörde neu beantragt werden. Erst nach erfolgreicher Prüfung und Genehmigung darf wieder gefahren werden.

Je nach Situation kann die Behörde verschiedene Unterlagen oder Nachweise verlangen, zum Beispiel:

  • gültiges Ausweisdokument
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • Sehtest oder augenärztliches Gutachten
  • Erste-Hilfe-Nachweis
  • medizinische oder psychologische Gutachten (z. B. MPU)
  • Nachweise über Schulungen oder Prüfungen

Wichtig:
Die Unterlagen müssen vollständig und korrekt beim Amt eingereicht werden.
Nur komplett ausgefüllte Anträge mit allen erforderlichen Unterlagen werden von der Behörde entgegengenommen und bearbeitet.

Fehlende Unterlagen können die Bearbeitung verzögern oder dazu führen, dass der Antrag nicht angenommen wird.

Wir unterstützen dich gerne bei der Antragstellung und helfen dir dabei, den Überblick über die benötigten Unterlagen zu behalten.

NEUERTEILUNG.PDF